Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestand
teil des umseitig
abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten für alle sich
aus diesem Vertragsverhältnis
ergebenen Rechtsbeziehungen, insbesondere auch für
Vertragsveränderungen bei
laufenden Geschäftsbeziehungen, als auch für Folgea
ufträge.
§2
Mündliche Absprachen, die den Vertrag und / oder di
ese Geschäftsbedingungen
abändern oder aufheben, werden erst nach einer schr
iftlichen Bestätigung des
Auftragnehmers Rechtswirksam.
§3
Vom Auftraggeber zu leistende Zahlungen sind spätes
tens am Veranstaltungstag /
Verleihtag in Bar zu entrichten.
§4
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprü
che der Vertragsbeteiligten
Mönchengladbach, der Sitz des Auftragnehmers.
§5
Sollte während des Zeitraums vom Aufbau bis zum Abb
au bzw. der Überlassung
der Anlagen und Geräte diese durch Dritte beschädig
t, zerstört oder Teile
entwendet werden, ist der Auftraggeber zu vollem Er
satz des entstandenen
Schadens verpflichtet.
§6
Bei Anlieferung und Aufbau wird vorausgesetzt, dass
das Fahrzeug unmittelbar an
das Gelände/Gebäude gefahren und das Be- und Entlad
en nicht behindert wird.
Mehrkosten durch Nichteinhaltung werden in Rechnung
gestellt.
§7
Für die im Verlauf der Veranstaltung entstehenden S
törungen, insbesondere Fälle
höherer Gewalt oder Betriebsstörungen durch Dritte,
haftet der Veranstalter.
§8
Eventuell weitergehende Kosten der Veranstaltung, w
ie z.B. Strom, GEMA-
Anmeldung und ordnungsbehördliche Genehmigung usw.
gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
§9
Weiterhin sind Verpflegung und Logis - je nach Größ
e und Entfernung der
Veranstaltung - für mindestens zwei Personen vom V
eranstalter zu tragen.
§10
Sollte der Vertrag nicht fristgemäß eingehalten we
rden, ist eine
Konventionalstrafe in Höhe von 30% des Vertragswert
es, mindestens jedoch
100,00 Euro zu entrichten. Dies gilt für eine Absag
e innerhalb von mindestens 21
Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer kurzfrist
igen Absage innerhalb 7 Tagen
vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gesamtk
osten berechnet.
§11
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle höherer
Gewalt einen Subunternehmer
mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen.
§12
Die im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich gr
undsätzlich Netto zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.