Allgemeine Geschäftsbedingungen §1  Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestand teil des umseitig  abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten für alle sich  aus diesem Vertragsverhältnis  ergebenen Rechtsbeziehungen, insbesondere auch für Vertragsveränderungen bei  laufenden Geschäftsbeziehungen, als auch für Folgea ufträge. §2 Mündliche Absprachen, die den Vertrag und / oder di ese Geschäftsbedingungen  abändern oder aufheben, werden erst nach einer schr iftlichen Bestätigung des  Auftragnehmers Rechtswirksam. §3 Vom Auftraggeber zu leistende Zahlungen sind spätes tens am Veranstaltungstag /  Verleihtag in Bar zu entrichten. §4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprü che der Vertragsbeteiligten  Mönchengladbach, der Sitz des Auftragnehmers. §5 Sollte während des Zeitraums vom Aufbau bis zum Abb au bzw. der Überlassung  der Anlagen und Geräte diese durch Dritte beschädig t, zerstört oder Teile  entwendet werden, ist der Auftraggeber zu vollem Er satz des entstandenen  Schadens verpflichtet. §6 Bei Anlieferung und Aufbau wird vorausgesetzt, dass  das Fahrzeug unmittelbar an  das Gelände/Gebäude gefahren und das Be- und Entlad en  nicht behindert wird.  Mehrkosten durch Nichteinhaltung werden in Rechnung  gestellt. §7 Für die im Verlauf der Veranstaltung entstehenden S törungen, insbesondere Fälle  höherer Gewalt oder Betriebsstörungen durch Dritte,  haftet der Veranstalter. §8 Eventuell weitergehende Kosten der Veranstaltung, w ie z.B. Strom, GEMA- Anmeldung und ordnungsbehördliche Genehmigung usw.  gehen zu Lasten des  Auftraggebers. §9 Weiterhin sind Verpflegung und Logis - je nach Größ e und Entfernung der Veranstaltung - für mindestens zwei Personen  vom V eranstalter zu tragen. §10 Sollte der Vertrag nicht  fristgemäß eingehalten we rden, ist eine  Konventionalstrafe in Höhe von 30% des Vertragswert es, mindestens jedoch  100,00 Euro zu entrichten. Dies gilt für eine Absag e innerhalb von mindestens  21  Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer kurzfrist igen Absage innerhalb 7 Tagen  vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gesamtk osten berechnet. §11 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle höherer  Gewalt einen Subunternehmer mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen. §12 Die im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich gr undsätzlich Netto zuzüglich  der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.